Dass Stalin ein «blutrünstiger Kannibale» gewesen sei, der den Terror der Geheimpolizei Tscheka nicht nur billigte, sondern ausdrücklich förderte, und dass er 1940 die Erschiessung von 20 000 polnischen Offizieren und Intellektuellen in den Wäldern bei Katyn selber anordnete – dies darf man heute in Russland zwar sagen, ohne sich strafbar zu machen. So jedenfalls befand jüngst ein Moskauer Bezirksgericht und wies eine Ehrverletzungsklage des Stalin-Enkels Jewgeni Dschugaschwili gegen die Zeitung Nowaja Gaseta ab. Das Urteil, freute sich das liberale Blatt, sei «ein erster Schritt auf dem Weg nach Nürnberg».
Doch der Eindruck trügt. In Tat und Wahrheit ist Russland so weit entfe ...
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