Unter dem Verdacht, Polizeijournale aus dem Strafverfahren gegen Roland Nef an die Presse weitergeleitet zu haben, steht noch sich auf ein Dutzend Beamte der Zürcher Polizeicorps. Der simple Grund: Das Verfahren gegen Nef war amtsintern bereits in der Ermittlungsphase zur Geheimsache erklärt worden. Als der Gesamtbundesrat am 8. Juni 2007 (in Unkenntnis der hängigen Strafuntersuchung) Nef zum Armeechef wählte, stand sein Dossier bereits unter Verschluss. Nur eine auserwählte Gruppe von Fahndern hatte Zugang zu den im Fahndungssystem «Polis» abgelegten Protokollen und Rapporten, wie Polizeisprecher Marco Cortesi, Medienchef der Stadtpolizei Zürich, auf Anfrage bestätigte. Womit sich ...
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