Das bilaterale Luftverkehrsabkommen von 1999 mit der EU soll Schweizer Luftfahrtunternehmen den Konkurrenten in der EU weitgehend gleichstellen. In diesem Rahmen ist die Schweiz 2006 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) beigetreten, die für Zulassung und Aufsicht im technischen Bereich, in Flugausbildung sowie Flugbetrieb zuständig ist. Damit machte die Schweiz den Schritt zur automatischen Übernahme von EU-Recht in der Luftfahrtbranche. Sie erhielt Einsitz ohne formelles Stimmrecht und ging die Verpflichtung ein, nicht nur die bestehenden, sondern auch künftige neue Regelungen der EASA zu übernehmen.
Was sind die Folgen? Vor dem Beitritt zur ...
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