«Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister ab Januar 2022 rasch und unbürokratisch ändern.» Das Angebot fusst auf einer Änderung des Zivilgesetzbuches, die der Bundesrat in Kraft gesetzt hat; die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken, nebenbei erwähnt.
Gelegenheit macht Diebe, sagt man. Oder, wohlmeinender abgefasst, «das Interesse, sein Geschlecht zu wechseln, ist gross» (NZZ am Sonntag). Bis und mit Montag vergangener Woche sind im Kanton Zürich 41 Änderungen beantragt worden (Quelle: kantonales Gemeindeamt). Gemäss Gesetz muss eine Person davon üb ...
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