Im antiken Griechenland war die Sache noch klar: Selbstverständlich darf abgetrieben werden. Erst recht, wenn ein Kind behindert sein könnte. Da die Pränataldiagnostik vor 2500 Jahren noch weit entfernt war, empfahl Philosoph Platon: Eltern, die das günstige Zeugungsalter überschritten haben, sollen die Schwangerschaft abbrechen. Dadurch sollte die genetische Gesundheit des Volkes gewährleistet bleiben. Auch Aristoteles empfahl Abtreibungen zum Wohl der Gesellschaft: dann nämlich, wenn die Kinderzahl im Staat (oder in der Familie) zu gross war.
Bei den Römern galt der Fötus als Teil der Frau («portio mulieris») oder sogar als Teil ihrer Eingeweide («pars viscerum matris»). Die ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.