Der Schutz der Privatsphäre wird immer mehr durchlöchert. Aufgabe der Justiz ist es, diese Tendenz in Schranken zu halten. Ein Musterbeispiel für diese Problematik ist die Frage, ob und inwieweit der Einsatz von versteckten Kameras im Rahmen von journalistischen Recherchen und später die Ausstrahlung der gemachten Aufnahmen und der vertraulichen Gespräche im Rahmen einer Fernsehsendung zulässig sind. Das Bundesgericht vertritt dazu im Einklang mit dem Zürcher Obergericht eine zurückhaltende Position. Sie ist getragen von einem Verständnis für die Privatsphäre und verdient Beifall. Und sie beruht auch auf der Erkenntnis, dass, wenn schon das Ausspionieren der Privatsphäre ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.