In der kleinräumigen Schweiz kennt man sich und kommt sich nahe. Manchmal ungesund nahe. Beispielsweise im Gesundheitswesen. Beispielsweise im Zürcher Oberland. Das von zwölf Aktionärsgemeinden getragene Spital Wetzikon musste im Frühling beim Bezirksgericht Hinwil um provisorische Nachlassstundung nachsuchen. Die Finanzpartner haben zuvor klargemacht, dass sie nur im Fall einer Staatsgarantie zur Ablöse einer 170-Millionen-Obligationenanleihe bereit seien. Doch der Zürcher Regierungsrat hat abgelehnt im Wissen, dass die Fremdfinanzierung dieses Spitals bei etwa 230 Millionen Franken liegen dürfte.

Als Verwaltungsratspräsident der Spital Wetzikon AG amtet Jörg Kündig. Er ist auch anderswo verschiedentlich Präsident: etwa Gemeindepräsident von Gossau ZH und Präsident des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich. Als Gemeinderat in Gossau amtet der Rechtsanwalt Patrick Umbach. Er bemängelte im Wahlkampf Behörden, die «zurückhaltend und hauptsächlich reaktiv» kommunizierten: «Meines Erachtens muss die Kommunikation proaktiv erfolgen.» Alles andere führe zu «Irritationen».

Tatsächlich zu Irritationen führt, dass Gemeinderat Patrick Umbach nicht kommuniziert, dass die vom Bezirksgericht ernannte Sachwalterin des Spitals Wetzikon seine Ehefrau ist. Sein Büro und das von Gemeindepräsident Kündig befinden sich an derselben Adresse. Rechtsanwältin Brigitte Umbach hat nun also die Interessen der Gläubiger gegenüber der Spital AG zu vertreten. Kommt das gut, wenn ihr Mann im Gemeinderat der Spital-Trägergemeinde Gossau sitzt? Und wenn er im Gemeinderat aufs Engste mit Gemeindepräsident Jörg Kündig zusammenarbeitet, der gleichzeitig Präsident der Spital Wetzikon AG ist?

Immerhin vertritt Patrick Umbachs Gemeindebehörde als Spitalträger die Schuldnerseite. Während Brigitte Umbach die Gläubigerseite vertreten muss. 2022 führte das finanziell klamme Spital Wetzikon die 38-Stunden-Woche bei gleichem Lohn für die Pflege ein. So werden die Sümpfe noch bewässert. Der Filz ist und bleibt die liebste Innenausstattung vieler Behörden.