Das «Komitee gegen die Abzockerei» pu- bliziert ein Merkblatt zu den 24 Grundsätzen der Minder-Initiative, welche angeblich die Volkswirtschaft, das Privateigentum, die Aktionäre und die nachhaltige Unternehmensführung schützen soll.
Die ersten drei Massnahmen sind bekannt: obligatorische Abstimmungen in der Generalversammlung zu den Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und der Beiräte. Dafür kann man gute, aber auch weniger gute Gründe aufführen. Ein gesetzlicher oder gar verfassungsmässiger Zwang macht jedoch keinen Sinn. Weiter geht es mit vielen eher nebensächlichen Forderungen, etwa dem Verbot von Organ- und Depotstimmrechtsvertretungen oder die Forderu ...
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