Am 11. April dieses Jahres wurde der mehrfache Kindermörder Werner Ferrari in einem Revisionsprozess vor dem Bezirksgericht Baden vom Mord an der 1980 im aargauischen Würenlos getöteten zwölfjährigen Ruth Steinmann freigesprochen. Ein gerichtsmedizinisches Zahngutachten hatte zweifelsfrei ergeben, dass eine tiefe Bisswunde auf der Brust des Opfers nicht von Ferrari stammte, sondern einem Mann, der 1982 im appenzellischen Wolfhalden durch Suizid aus dem Leben schied, zugeschrieben werden muss.
Der Name des verstorbenen Tatverdächtigen wurde zwar am Revisionsprozess bekannt, doch weil er sich als Toter nicht mehr wehren kann und deshalb im juristischen Sinn höchstens als mutmasslicher T ...
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