Es ist das gute Recht eines jeden Ehemannes, Frau und Kind zu verlassen, aus welchem Grund auch immer. Der abtrünnige Ehemann darf ein neues Leben beginnen wollen, er darf auch auswandern, zum Beispiel nach Australien, um dort die Lasten der Vergangenheit endgültig vergessen zu können. Blöderweise schützt ihn aber selbst eine Flucht ans andere Ende der Welt nicht vor den Verpflichtungen, welche im Scheidungsurteil festgehalten sind: nämlich die Bezahlung von Alimenten an die Ex-Frau und an den Sohn.
Doch genau dazu hatte Peter Meier* gar keine Lust. Er fand es völlig überflüssig, den beiden Verlassenen monatlich Tausende von Franken zu überweisen, da doch die Ex-Frau einen neuen M ...
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