Kürzlich haben die obersten Richter in Lausanne ein brisantes Urteil gefällt: Wenn der Staat einen Auftrag öffentlich ausschreibt, dann dürfen Bewerber, die ebenfalls staatlich sind, in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn sie kostendeckend offeriert haben. Was eher technisch klingt, ist ziemlich bedeutsam. Das Bundesgericht verbietet damit, dass im Beschaffungswesen staatliche Firmen private Konkurrenten aus dem Markt drängen, indem sie ihre Privilegien als öffentliche Organisation, beispielsweise die Finanzierung durch den Steuerzahler, ausnutzen.
Konkret hatten die Richter einen politisch explosiven Fall zu beurteilen. Im Januar 2015 hatte das Bundesamt für Kommunikation ...
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