Still und leise ist die Politik daran, die Organspende zum Regelfall zu machen. Der Bundesrat will im Transplantationsgesetz neu festschreiben, dass jeder, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich sein Veto eingelegt hat, sein Herz, seine Lunge, seine Leber oder ein anderes Organ verlieren kann. Sofern er im Spital stirbt und sofern seine Angehörigen nicht Widerstand leisten. «Widerspruchslösung» nennt sich das, und diese ist die Abkehr von der heutigen Regelung, nach der eine Organentnahme grundsätzlich nur erfolgen darf, wenn der Spender dem Eingriff zugestimmt hat.
Die nationalrätliche Gesundheitskommission ist Feuer und Flamme für die Widerspruchsl&ou ...
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