Neulich musste der Gemeindepolizist S. im Kanton Aargau zu nachtschlafender Stunde mit seinem Kollegen ausrücken, weil Nachbarn einen wüsten Streit (Schreie, Klirren, ein Knall) aus der Wohnung des Ehepaars R. gemeldet hatten. Der Vorfall wurde später in einem Rapport* wie folgt zusammengefasst:
Angetroffene Situation (beim Betreten der Wohnung): Unordnung am Boden bzw. es lagen Scherben eines Blumentopfes und nasse Resten Blumenerde in der Küche und im Korridor. Frau R. war gerade am Aufnehmen. Sofortmassnahmen: Herr und Frau R. wurden getrennt und zum Vorfall befragt. Ablauf des Vorfalls: Am Sonntag geht das Paar normalerweise in ein Restaurant. Doch an diesem Sonntag machte er es si ...
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