Darf ein mit Steuern finanzierter Staatsbetrieb private Anbieter mit Dumpingangeboten aus dem Markt drängen? Dies war, kurz gefasst, die Frage, welche das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen kürzlich zu beantworten hatte. Konkret entzündet hatte sich die Auseinandersetzung an einer Ausschreibung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom). In einem öffentlichen Bieterverfahren hatte die Behörde den Auftrag zur Überprüfung des SRG-Online-Angebots vergeben. Den Zuschlag erhielt ein Institut der Uni Zürich (siehe Weltwoche Nr. 24/15, «Professor Biegsam»).
Der unterlegene private Wettbewerber machte verschiedene Unregelmässigkeiten aus. So offerierte die Uni einen f ...
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