Namhafte Rechtswissenschaftler leiden angesichts der Nichtumsetzung der Masseneinwanderungsinitiative an erheblichem Unwohlsein. «Es ist ein Verfassungsbruch», antwortete Peter V. Kunz in der Aargauer Zeitung auf die Frage, ob der «schwere rechtliche Vorwurf» der SVP stimme. Der Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern hielt fest, dass die Masseneinwanderungsinitiative am 8. Februar 2014 «rechtsgültig angenommen» worden sei, und zwar «ohne Wenn und Aber».
Das Parlament wäre laut Professor Kunz verpflichtet, «jährliche Höchstzahlen und Kontingente» sowie die «Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer» durch Bundesgesetze umzuset ...
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