Es häufen sich im Bundeshaus die Vorkommnisse, die nicht mehr nur journalistisch dargestellt und (wirkungslos) beklagt und kritisiert werden können, sondern mit effektiveren Mitteln bekämpft werden müssen. Die illegale Aktion von Parlament und Bundesrat, den verbindlichen Bundesbeschluss zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) nachträglich abzuändern, ist der Gipfel einer politischen Affäre, die zwingend von Gerichten beurteilt werden muss.
Was ist Sache? Am 13. Juni 2008 verabschiedeten die eidgenössischen Räte den «Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze», der zwei Wochen später im ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.