Der Vierfachmörder und Kinderschänder Thomas N. soll während seiner Zeit im Gefängnis therapiert werden. Ist es nicht abwegig, einen solchen Mann behandeln zu wollen? Überschätzen sich Psychiater und Psychologen nicht masslos, wenn sie einen Täter wie Thomas N. für therapierbar erklären? Und ihm damit die Chance geben, dereinst wieder auf freien Fuss zu gelangen? Nein, meint Catherine Graber. Die Rechtspsychologin arbeitete acht Jahre lang beim Psychiatrisch-Psychologischen Dienst im Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich unter der Führung von Chefarzt Frank Urbaniok. Seit 2017 leitet sie die Zweigstelle des private ...
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