Typische Frage aus dem Bülacher Prozess gegen die letzten Swissair-Manager: Bewirkt die kostenlose Übertragung eines Aktienpakets von einer Holding auf deren Subholding eine Vermögensverminderung für die Holding, wenn diese sämtliche Aktien der Subholding besitzt und als Gläubigerin 97 Prozent ihrer Ausstände in den Büchern hat? Ja, sagt die Staatsanwaltschaft, nein, der Angeklagte Bruggisser Philippe. Das Aktivum sei ja, so der ehemalige CEO der Swissair-Dachholding SAir Group, lediglich «vom rechten Hosensack in den linken Hosensack verschoben worden» und die Behauptung der Anklage sei somit «Mumpitz». Raunen im Saal.
Für den bisherigen Verlauf des grössten Wirtschaftsprozes ...
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