Die Bilder des brutalen Angriffs der Schläger von Kreuzlingen sind schockierend, vor allem auch, weil die Tat sinnlos war und ohne jegliche Veranlassung erfolgte. Das Thurgauer Obergericht hat die Täter wegen versuchter (eventual)vorsätzlicher Tötung bestraft. Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben, die Tat als versuchte schwere Körperverletzung eingestuft und zur Neubeurteilung an das Thurgauer Gericht zurückgewiesen.
Eventualvorsätzliche Tötung?
Von versuchter vorsätzlicher Tötung spricht man, wenn der Täter den Willen hat, das Opfer zu töten, dies aber nicht gelingt. Dabei genügt es, wenn er mit sogenanntem Eventualvorsatz handelt. Das ist dann der Fall, wenn ...
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