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Bin ich froh, meine Jugend bereits hinter mir zu haben. Da gab es noch Komplimente und man konnte entspannt flirten. Und wenn mal ein Mann sich zu viel herausnahm, gabs eine verbale oder echte Ohrfeige, man ging weg und gut wars. Und wenn einer die Briefmarkensammlung zeigen wollte, wusste jede Frau, was das zu bedeuten hatte. Entweder man ging mit oder liess es bleiben. In welcher Welt leben wir eigentlich, wo soll denn um Himmels Willen die Reise hingehen?
Hürt doch einfach nicht auf deren Scheiss.
Wurde der Artikel „Üble Nachrede“ aus dem Strafgesetzbuch gestrichen?
Wenn ein woker Mann als Vergewaltiger verdächtigt würde , wären die hysterischen Weiber nicht so laut … es geht nicht um die Tat … es geht um die falsche Gesinnung …
Klar sind diese radikalen Feministinnen in Aufruhr! Es nervt diese Emanzen nur, dass sie - verständlicherweise- keinen Mann abkriegen! Ich sage nur lieber schwul aber glücklich!
Warum sich in die Spekulationen einreihen ? „Woke“ GIRLS brauchen ein Objekt der Begierde. Früher, bei TOM JONES, warfen Sie ihre Schlüpfer auf die Bühne. Heute versucht man es mit Sado-Maso-Denunziation. Allein die SELBSTBEFRIEDIGUNG bleibt. Nur der Modus hat sich verändert, den Narrativen entsprechend..und wir sind noch nicht am Ende. Irgendwann müssen sich a l l e neutral rasieren. Sex nur noch mit Vertrag in METAVERSE, versteht sich, denn Körpersäfte machen Affenpocken. Big Tech schaut zu !
Feministinnen schreien immer nach Gleichberechtigung, aber in Sachen Rechtsprechung wollen sie weit darüber hinaus: Mann ist grundlegend suspekt. Punkt. (Er soll erst mal versuchen, das Gegenteil zu beweisen.)
Männer müssen heutzutage enorm aufpassen mit wem sie sich einlassen. Nicht selten werden solche Vorwürfe auch bei Scheidungskriegen laut. Interessant, sobald ein Vergewaltiger nachweislich mit einer anderen Hautfarbe verurteilt werden soll, dann wird dieser von unseren linken Emanzen umgehend zum Opfer deklariert.
Es ist halt Beides grauslig. Falschanschuldigungen des Mannes, ohne Beweise; aber eben auch richtige (brutale) Vergewaltigungen, in denen die Täter freigesprochen werden; und ihr "Tun" so lange fortsetzen, bis dann eine Frau gestorben ist. Und wie wir wissen, gibt es Beides.
Das ist so nicht richtig. „Richtige (brutale) Vergewaltigungen“ hinterlassen Spuren und sind forensisch in der Regel gut nachweisbar, wenn sie nicht erst nach Jahr und Tag angezeigt werden. sind. Falschanschuldigungen des Mannes „ohne Beweise“ sind naturgemäss gar nicht oder kaum nachweisbar, soll der rechtsstaatlich fundamentale Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht aufgehoben werden.
Pasquale Bruderer? und andere?
Pasquale Bruderer ist ein Rechtsanwalt bei Steiger Legal. Sollten Sie Pascale Bruderer meinen: Sie war SP-Ständerätin im Kanton Aargau. Von beiden ist mir nicht bekannt, dass sie vergewaltigt worden wären oder jemanden vergewaltigt hätten.
Ja, da haben Sie natürlich recht. Meine Gegenfrage: „Was ist mitreden Mördern und Mörderinnen die wegen ungenügender Beweise freikommen. Ist das weniger grauslig?“ Wir können nur mit einer korrekt arbeitenden und geschlechts- Farn neutral urteilenden Gerichten leben. Ist nicht perfekt, aber der einzige Weg.
Mörder und Mörderinnen, die wegen ungenügender Beweise freikommen, sind schon definitionsgemäss nicht schuldig. Ausser man hebt wiederum die Unschuldsvermutung auf und sagt, auch wenn man es ihnen nicht habe beweisen können, seien sie es eben doch gewesen oder zumindest vielleicht. Dann sind wir wieder beim „Rechtsverständnis“ des feministischen Frauenkollektivs. Roland Freislers Volksgerichtshof hat auch so funktioniert
Im Mordfall Rachel Nickell (1992 in Anwesenheit ihres 2 jährigen Sohnes, Wimbledon) sass Colin Stagg 14 Monate unschuldig im Gefängnis. Als er frei kam wurde er bespuckt und die Leute haben geschrien, man soll ihn hängen. Er kämpft noch Heute um Gutmachung.
Bekanntlich gibt es auch den Straftatbestand der falschen Anschuldigung. Was würde diese Norm für einen Sinn machen, wenn dies gelegentlich nicht ebenfalls passieren würde. Motive dafür gibt es genug. Hass, Kränkung, Rachebedürfnis, Neid oder die banale Boshaftigkeit einer linken Kampfemanze.
Wir leben in einer Gesinnungsdiktatur. Schuldig ist, wer nicht genehm ist.
Es wird einfach mal die Existenz vernichtet. Verhältnismässigkeit, Beweise? Fehlanzeige.
Da wird es Sie nicht erstaunen, dass im schlimmsten Fall ein Falschanschuldiger:in gerade mal mit lächerlichen Bussen von 100 CHF 'bestraft' wird.
Falls sich die intellektuelle Elite der Jurisprudenz, also der Richter:in, dazu genötigt sieht, einen Gesinnungsgenossen zu massregeln...🫣
Ruf und Existenz sind trotzdem ruiniert.🤐
Lach