Nur etwas mehr als zwei Jahre ist es her, da hat das Volk die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes mit überwältigenden 72,3 Prozent Nein-Stimmen regelrecht abgeschmettert. Die Pensionskassen sind somit verpflichtet, beim Bezug des Guthabens als Rente weiterhin einen Umwandlungssatz von 6,9 Prozent anzuwenden, der aus den Zeiten stammt, als das Sparen noch geholfen hat. Sollten die Zinsen dauerhaft bei nahezu null verharren, so wäre die Zweite Säule nach dem Bundesgesetz für Berufliche Vorsorge (BVG) implizit bankrott.
Schon heute beträgt der durchschnittliche Deckungsgrad aller Pensionskassen laut dem Vorsorgeanbieter der Kantonalbanken Swisscanto nur 97,1 Prozent. Das bedeutet, da ...
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