In dubio pro reo. Man braucht kein Latein studiert zu haben, um den Grundsatz zu verstehen, der in unserem Strafrecht über allem steht. Jeder kennt ihn. In einem Rechtsstaat muss keiner seine Unschuld beweisen. Jeder gilt so lange als unschuldig, bis nicht rechtskräftig das Gegenteil bewiesen ist.
Nationalrat Mathias Reynard (SP, VS) verlangt nun in einer parlamentarischen Initiative eine Umkehr der Beweislast bei sexueller Belästigung: Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehehen, dass eine Beschuldigung stimmt. Bereits 2011 scheiterte Franziska Teuscher (GP, BE) mit einem ähnlichen Vorstoss, mit 58 zu 116 Stimmen. Ein Achtungserfolg.
Just linke Kreise, die allenthalben An ...
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