Im letzten Herbst war es ein unzufriedener Witwer aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, der die Schweiz in Strassburg in die Knie zwang. Da er als Mann weniger Witwerrente erhalte als eine Frau Witwenrente, werde er diskriminiert, machte er geltend. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte dem Mann und erteilte der Schweiz eine Rüge.
Vor wenigen Tagen nun gaben die Strassburger Richter einem 37-jährigen Berner recht, der sich wegen der Wehrpflichtersatzabgabe diskriminiert fühlte. Der Mann war wegen geringfügiger Gesundheitsprobleme für militärdienstuntauglich erklärt worden. Er hätte sich tageweise als Zivilschützer bet&au ...
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