Die Ehe erlebt dramatische Zeiten, gewisse Auguren sagen in diesen Tagen schon ihr Ende voraus. Der Grund für die Aufregung liegt in Lausanne. Das Bundesgericht hat in einer Reihe von Leiturteilen den Anspruch von Hausfrauen und Müttern auf nacheheliche Unterhaltszahlungen drastisch eingeschränkt. Künftig geniessen sie kaum noch Vertrauensschutz, wenn ihre Ehe scheitert und sie sich ohne Mann und Familieneinkommen wiederfinden.
Der bislang letzte Schritt erfolgte vor ein paar Wochen (Weltwoche Nr. 9/21). Die Lausanner Richter hielten fest, dass von nun an auch Hausfrauen, die älter sind als 45 Jahre, nach der Scheidung prinzipiell eine Arbeit aufnehmen und sich ihren ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.