Der Bund muss seine Aufgaben auf ihre Wirksamkeit hin prüfen. Dies fordert die Bundesverfassung in Artikel 170. Ein erstes Konsolidierungsprogramm mit achtzig Massnahmen legte der Bundesrat im April 2010 vor. Das Parlament lehnte das Programm im Frühjahr 2011 ab, beauftragte den Bundesrat allerdings damit, bis Ende 2012 ein neues (Spar-)Paket vorzulegen, das den Bundeshaushalt «längerfristig substanziell entlastet». Im Dezember 2012 hat der Bundesrat darum das sogenannte KAP, das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket, vorgestellt. Dieses sah Entlastungen in der Höhe von 700 Millionen Franken vor – wobei nicht von Sparen, sondern lediglich von einer minimalen Bremse des A ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.