Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat das Bundesgericht am 4. September 2014 mit dem Urteil 2C_772/2013 die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) für die Auslegung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU als massgebend erklärt. In der Sache ging es um die akademisch und technisch anmutende Frage, ob eine Prostituierte eine Arbeitnehmerin oder eine freischaffende Unternehmerin sei. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH stiess das Bundesgericht einen Entscheid der Vorinstanz um, die sich an der bisher in der Schweiz gültigen Praxis orientiert hatte.
Interessant ist in diesem Zusammenhang vor allem die Argumentation des Bundesgerichtes, wonac ...
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