Auch Musterschüler kassieren irgendwann einen Rüffel. So auch die Schweiz: Am 24. September ist sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg erstmals wegen eines Verstosses gegen das Folterverbot verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass zwei Genfer Polizisten im Jahr 2005 einen Afrikaner brutal misshandelt hatten.
Obwohl das Urteil ein Paukenschlag ist – seit ihrem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention 1974 hatte die Schweiz eine reine (Folter-)Weste –, ist es in der Presse kaum diskutiert worden. Nur die NZZ stellte fest, dass sich die «hiesigen Kritiker der EGMR-Rechtsprechung einmal mehr bestätigt sehen d� ...
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