Letzte Woche hat der Bundesrat die «Ventilklausel» für Erwerbstätige aus Rumänien und Bulgarien angerufen. Dies sei nötig geworden, weil der Schwellenwert bei den Aufenthaltsbewilligungen B «deutlich überschritten» worden sei, so die Regierung. Diese Form der Aufenthaltsgenehmigung wird an Bürger aus den EU/Efta-Staaten verliehen, dauert fünf Jahre und kann beliebig verlängert werden. 2016 war ein starker Zustrom aus Bulgarien und Rumänien zu verzeichnen: um 3300 Personen. Das sind doppelt so viele wie im Vorjahr. Liegt die Zuwanderung in einem Jahr um mehr als 10 Prozent über dem Schnitt der letzten drei Jahre, kann die Ventilklausel angewendet werden.
Hintergrund dieser ra ...
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