Mit dem Sieg der Alliierten über das Dritte Reich be-gann auch der Prozess der sogenannten Entnazifizierung. Die deutsche Gesellschaft sollte von allen Resten des Nationalsozialismus gesäubert werden. Rechtliche Grundlage war das «Kontrollratsgesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus» vom 5. März 1946. Die dazugehörigen Verfahren fanden vor «Spruchkammern» statt, die mit Laienrichtern besetzt waren. In mehr als der Hälfte aller Fälle lautete das Urteil auf «Mitläufer», über ein Drittel der Verfahren wurde eingestellt, 1,4 Prozent endeten mit dem Befund «Hauptschuldige» und «Belastete». Die Gesamtbilanz: 5025 Verurteilungen. Nicht viel, wenn ...
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