Georg Eich*, bei unklarem Alter junger Asylbewerber wenden Migrationsbehörden unter anderem die Knochenalter-Bestimmung an. Sie aber bezeichnen das als unzulässig. Warum?
Bei dieser Methode analysiert man aufgrund des Röntgenbilds einer Hand die Reife der Knochen. Das Verfahren wurde bereits vor etwa hundert Jahren entwickelt, um bei bekanntem Alter von Jugendlichen Hinweise auf deren biologische Alterung zu bekommen. So kann man etwa auf Krankheiten schliessen, die die biologische Alterung beeinflussen. Die Methode ist aber nicht entwickelt worden für das umgekehrte Vorgehen, also um aufgrund der Knochenalterung das kalendarische Alter zu bestimmen.
Warum funktioniert das nicht?
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