Arzthonorare sind ins öffentliche Scheinwerferlicht geraten – so in der Debatte über das Spitalgesetz im Kanton Zürich. Gesundheitskosten sowie Spitzengehälter erhitzen die Gemüter und setzen Politik und Verwaltung unter Druck, sich in die Lohnpraxis der Spitäler einzuschalten. So bringt der Regierungsrat bei der Gesetzesrevision nun eine Lohndeckelung ins Spiel.
Für die regulierten Spitäler sieht der Kanton Honorar-Obergrenzen vor, zudem soll die Entlöhnung von der Menge erbrachter Leistungen entkoppelt werden, um Umsatzmaximierungen zu verhindern. Und schliesslich sollen die Ärzte Zusatzhonorare aus der Behandlung von Privatpatienten ...
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