In mehrheitlicher Gutheissung der Klage der Geschichtsprofessoren Svenja Goltermann und Philipp Sarasin vom Historischen Seminar an der Universität Zürich gegen die Weltwoche Verlags AG und den Autor Philipp Gut hat das Bezirksgericht Zürich festgestellt, dass die Persönlichkeitsrechte der Kläger widerrechtlich verletzt worden sind durch die wiederholt publizierte Behauptung, es seien im Berufungsverfahren der Klägerin 1 an die Universität Zürich Ausstandsvorschriften verletzt worden. Es betrifft dies die damit in Zusammenhang stehenden Ausführungen in folgenden Beiträgen (Printausgabe und auf www.weltwoche.ch):
«Beziehungsdelikt» vom 2. Oktober 2014; «Helden der Dop ...
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