Am Anfang war eine halb offene Hecktür. Nail S. war mit seinem Lieferwagen im Aargau unterwegs, als ihn die Polizei kontrollierte. Er hatte sein Fahrzeug nicht regelkonform beladen. Dabei stellten die Beamten zufällig fest, dass der gebürtige Jugoslawe keine Arbeitsbewilligung hatte. Die Polizei meldete den Fall nach Kloten, wo Nail S. als Asylbewerber und Fürsorgebezüger lebte. Die Abklärungen der Asylbehörde ergaben, dass der Chauffeur über die Jahre insgesamt gegen 200000 Franken Unterstützung vom Staat erhalten hatte, obwohl er einen vollen Lohn bezog. Als Asylbewerber hätte er überdies gar nicht als Chauffeur arbeiten dürfen.
Eine klare Sache, würde man meinen. Zumal Nail S ...
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