Am 1. September tritt das revidierte Tierschutzgesetz in Kraft. Darin wird etwa die Bewegungsfreiheit der Tiere in der Landwirtschaft verbessert, und für Heimtiere gilt, dass etwa Meerschweinchen oder Wellensittiche nicht mehr alleine gehalten werden dürfen.
Für Antoine F. Goetschel, Verfasser verschiedener Publikationen zur Tierwürde und zum Tier im Recht und schweizweit einziger Tieranwalt, geht das Gesetz in die richtige Richtung: «Es appelliert nicht nur an die Eigenverantwortung, sondern fordert sie ein.» Von ihm aus hätte die Revision noch konsequenter sein dürfen. Wesentlich ist für ihn, dass Tiere längst nicht mehr Sachen sind, dass sie ihre geschützte Würde haben und ...
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