Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde geschaffen als Reaktion auf die massiven Menschenrechtsverletzungen der Nazis. Seither können Staaten bei Verletzungen der in der EMRK garantierten Menschenrechte vor einem internationalen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), zur Rechenschaft gezogen werden. Dieser Aufgabe ist der EGMR in den letzten fünfzig Jahren in beeindruckender Weise nachgekommen. In der Wahrnehmung dieser ihm ureigenen Aufgabe liegt auch heute noch seine berechtigte Legitimation. Erinnert sei aus jüngerer Zeit nur an jenen Fall, bei dem der EGMR der Sache nach die CIA wegen Entführung und Folter verurteilt hat (el-Masri, Mazedon ...
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