Das Volk gilt in der Schweiz als der Souverän. Es hat das letzte Wort. Jeder neue Verfassungsartikel bedarf der Zustimmung des Volkes und der Stände. Eine Grenze bildet gemäss dieser Verfassung lediglich das zwingende Völkerrecht. Und dieses wird durch die Selbstbestimmungsinitiative auch nicht tangiert oder in Frage gestellt.
Was geschieht nun aber, wenn es zwischen unseren demokratisch legitimierten Gesetzen oder gar der Verfassung und einer völkerrechtlichen Bestimmung, die nicht zwingend ist, zu einem Widerspruch kommt? Nur darum geht es. Und dieses Thema ist aktueller denn je.
Einerseits schliessen wir immer mehr völkerrechtliche Staatsverträge ab, der ...
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