Der Entscheid vom 5. Juni 2005 zum Schengen-Vertrag mit der Europäischen Union war ein sehr relatives Votum, nicht des knappen Jas wegen, sondern inhaltlich. «Schengen», schrieb der Bundesrat in der Botschaft zu den Bilateralen II, sei als «evolutives System konzipiert». Um den Herausforderungen im Bereich Sicherheit «jederzeit begegnen zu können», werde der aktuelle «Besitzstand [...] naturgemäss» weiterentwickelt und «regelmässig durch neue Rechtsakte und Massnahmen ergänzt». Die Schweiz dürfe beim Ausbau der europäischen Polizeimacht zwar nicht mitstimmen, aber doch mitwirken. Immerhin könnten Bundesrat, Parlament und (per Referendum) das Volk die neuen EU-Erlasse bei Ni ...
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