Es war ein Ausbruch wie im Film. Über einen Lüftungsschacht türmten letzte Woche vier Häftlinge aus der Berliner JVA Plötzensee in die Freiheit. Doch nicht die dreiste Flucht sorgte in diesem Fall für Missstimmung, sondern die Fahndung: Auf den polizeilichen Steckbriefen fehlte das Wesentliche, nämlich Bild und Namen der Gesuchten. Wegen des Persönlichkeitsschutzes.
Rein rechtlich ist daran nichts auszusetzen. Ein Gefängnisausbruch an sich ist nun mal kein Delikt. Schliesslich ist es nicht die Aufgabe von Häftlingen, auf sich selber aufzupassen. Konsequenterweise behandelt die Polizei Ausbrecher gleich wie alle andern, die zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Das Problem liegt b ...
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