Wussten Sie das? In der Schweiz kann nur Bundesrichter werden, wer Mitglied einer im Parlament vertretenen Partei ist. Wer also in diesem obersten Gerichtshof Richterin oder Richter werden will, muss zuerst einer Partei beitreten und wird nur gewählt, wenn er oder sie die Ideologie dieser Partei teilt. Denken Sie nicht auch, dass dies ein Widerspruch zum Grundrecht der Gewaltenteilung und des Demokratieprinzips der Egalität ist?
Wussten Sie, dass die gewählten Richterinnen und Richter den Parteien eine Mandatssteuer abliefern müssen? Und zwar nicht wenig, nämlich jedes Jahr zwischen 3000 und 20 000 Franken. Diese Steuer zeigt die überaus enge Verbindung zwischen ...
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