Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat in den letzten drei Jahren vierzehn Personen wegen dschihadistisch-terroristischer Gefährdung weggewiesen. Die NZZ schrieb vergangene Woche: «Während die Linke diese Ausschaffungspraxis kritisiert, möchte die Rechte im Umgang mit islamistischen Gefährdern noch weitergehen.» Es stellt sich also die Frage, ob das Fedpol unser Land mit seinem Vorgehen geschützt oder die Grenzen des Rechtsstaats verletzt hat.
In einem Rechtsstaat sind die Vorgänge, die zu einer Bestrafung führen, klar: Zunächst begeht jemand eine Straftat, dann wird er in einem korrekten Verfahren, in dem seine Schuld abgeklärt w ...
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