Lohnt es sich, eine Busse in der Höhe von hundert Franken anzufechten? Mit der Sache eine bekannte Rechtsanwältin zu betrauen, die vor das Richtergremium tritt und energisch einen Freispruch für ihre Mandantin verlangt, das heisst: den Widerruf der Bussenverfügung? Es hat sich in diesem Falle ganz eindeutig gelohnt; nur schon um allfällige Regressansprüche von Versicherungen abzuwehren. Der Zürcher Einzelrichter fällt nach einer rekordverdächtig kurzen, geheimen Urteilsberatung tatsächlich einen Freispruch, die Busse wird aufgehoben, die erfolgreiche Anfechterin von jeglichen Kosten entbunden, also von Gerichts-, Spruch-, Schreib-, Zustell- und sonstigen Gebühren – die Liste lie ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.