Am 6. Juni 1995 wurde Werner Ferrari vom Bezirksgericht Baden wegen fünffachen Kindermordes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt – darunter auch der Mord an der 12-jährigen Ruth Steinmann, den er stets bestritten hatte. Nachdem in einem Buch eine Reihe von Unstimmigkeiten im «Fall Steinmann» aufgezeigt worden waren, musste die Aargauer Justiz den Fall neu aufrollen. Ein kriminalistisches Gutachten zeigt jetzt: zu Recht. Ferrari kommt nach dem neuen Gutachten im Fall Steinmann als Täter kaum noch in Betracht. Die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich (WD), die auf neueste kriminalistische Methoden baut, weist vielmehr auf den Tatverdächtigen E. ...
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