Die 13. AHV-Rente ist mit linkem Geschummel durch die Volksabstimmung gekommen: Im Abstimmungskampf blickten in der ganze Schweiz ärmliche ältere Leute von den Plakatwänden und jammerten mit traurigem Blick: «Die Rente reicht nicht mehr» – 13. AHV-Rente ja.
Dazu folgende Überlegungen: Die AHV-Rente wird bekanntlich monatlich ausbezahlt, konkret am achten Tag eines jeden Monats. Diese monatlich ausgerichtete Rente, so behauptete der Gewerkschaftsbund und mit ihm die ganze Linke, reicht nun also nicht. Wie lange sie nicht reicht, sagen sie zwar nicht, aber klar ist, dass die Rente schon vor der nächsten Auszahlung aufgebraucht ist, sonst würde sie ja reichen. Tut sie aber ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
"auf Kosten der Angestellten" Man muss klar sehen, dass es zwei Arten von Angestellten gibt. Auf der einen Seite gibt es die Angestellten der öffentlichen Hand und der Monopolbetriebe. Auf der andern Seite die der wertschöpfend arbeitenden Unternehmen. Die sind der Konkurrenz unterworfen. Andererseits können die Löhne der Angestellten der öffentlichen Hand ihre Löhne dauernd beliebig erhöhen. Es werden dann einfach die Steuern, Gebühren, usw. erhöht.
Der Ratsherr braucht definitiv gar keine AHV. Er kann es sich mit seinem goldenen Fallschirm auf Kosten der Steuerzahler leisten, über die ärmlichen Rentner zu spotten, welche sich für die Obrigkeit krumm schuften durften. Die Rentner dürfen mit ihrem 13. gleich die Steuern bezahlen, damit die Ratsherren ausgelassen die Champagnerkorken knallen lassen können. Schade, dass die nicht auch nur von der schäbigen AHV-Rente leben müssen, ihnen wäre es herzlich gegönnt! Ein Artikel zum Schreddern!
Genau. Es ist ein Hohn, dass die AHV-Rente versteuert werden muss. Ein weiterer Vorstoss der SVP 2024, die AHV-Rente von der Einkommenssteuer zu befreien, wurde ein weiters mal vom Parlament abgeschmettert.
In diesem Artikel wird eine wichtige Sache völlig ausgeblendet. Ob 13. Monatslohn oder 13. AHV-Rente: Mit diesem Geld kann man doch die um das Jahresende fälligen Krankenversicherungs-Prämien und wenn möglich andere Versicherungen bezahlen.
Auch wenn die Zinsrechenbeispiele schon stimmen, habe ich selten einen solchen „Bieweiche“ und unnötigen Artikel in der WW gelesen… ist schon beinahe 20 Minuten Niveau…
Ea gibt auch vernünftige Rentner, welche die 13.AHV auf die kommenden 12 Monate aufteilen. Von daher verstehe ich die komische Argumentation des Autors absolut nicht.