Ein Lächeln zuckt um die Lippen des Pflichtverteidigers, als Richter Roland Heimann das Urteil verkündet: «Von der Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) wird abgesehen.» Sein Mandant, nennen wir ihn Oscar Gutierrez*, atmet auf: Zwar lautet das Urteil des Gerichts auf drei Jahre Freiheitsstrafe und eine achtjährige Einreisesperre. Es verzichtet aber auf die eigentlich vorgesehene Information der anderen Schengen-Länder durch einen SIS-Eintrag. Sobald Gutierrez aus dem Gefängnis kommt, kann er sich damit frei im übrigen Schengen-Raum bewegen. Angesichts der laschen Grenzkontrollen ist es nicht unwahrsc ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.