Exakt elf Jahre sind ins Land gegangen, seit die Bank Julius Bär im Sommer 2005 Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter Rudolf Elmer einreichte. Der Vorwurf: Der Gefeuerte soll durch die Veröffentlichung zahlreicher Kundendaten sowie mit Schreiben an Steuerbehörden und anonymen Drohmails die Bank unter Druck gesetzt haben. Im Hintergrund stand die Forderung nach einer Abgangsentschädigung von einer halben Million Franken.
Fünfeinhalb Jahre später, im Januar 2011, verurteilte das Bezirksgericht Zürich Rudolf Elmer wegen Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung und Verletzung des Bankgeheimnisses zu 240 Tagessätzen bedingt. Später kam noch eine zweite Verurteilung weg ...
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