Das Zuger Kantonsgericht verbietet, journalistisch aufzuarbeiten, was sich an der berühmtesten Landammann-Feier der Schweiz zugetragen hat. Weil die Geschehnisse jener Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2014 nicht von öffentlichem Interesse seien. Dennoch steht fest, dass SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann in der Folge verhaftet wurde und sich dem Vorwurf der sexuellen Schändung unter Einsatz von K.-o.-Tropfen ausgesetzt sah. Trotz vollständigem Freispruch verlor er alle seine politischen Ämter.
Ganz anders Jolanda Spiess-Hegglin, die nach jener ominösen Nacht ebenfalls für Schlagzeilen sorgte. Sie erfand sich in den folgenden Jahren neu als eigentliches ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.