Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat still und heimlich die Schweizer Asylpraxis für Afghanistan angepasst.

Betroffen davon sind alle afghanischen Frauen und Mädchen. Ihnen wird neuerdings die «Flüchtlingseigenschaft» zuerkannt, wie das SEM eine Recherche der Weltwoche bestätigt. Zur Begründung schreibt es: «Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan hat sich seit der Machtübernahme der Taliban in vielen Lebensbereichen kontinuierlich verschlechtert. Die zahlreichen Einschränkungen und auferlegten Verhaltensweisen haben gravierende Auswirkungen auf ihre fundamentalen Menschenrechte und schränken ihre Grundrechte massiv ein. Vor diesem Hintergrund können weibliche Asylsuchende aus Afghanistan sowohl als Opfer diskriminierender Gesetzgebung (Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) als auch einer religiös motivierten Verfolgung betrachtet werden, und ihnen ist die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen – sofern keine anderen Verfolgungsmotive gegeben sind.» Ihre Gesuche werde das SEM weiterhin einzelfallspezifisch prüfen.

Im Klartext heisst das: Alle weiblichen Staatsangehörigen Afghanistans – aktuelle Einwohnerzahl knapp 43 Millionen – dürfen in der Schweiz mit einem positiven Asyl-Entscheid rechnen. Die Tragweite des neuen Asyl-Regimes ist noch nicht absehbar.

Sicher ist aber schon jetzt: Auch die afghanischen Männer werden davon profitieren – Stichwort «Familiennachzug». Dass der Bund die einschneidende Praxisänderung nicht an die grosse Glocke gehängt hat, dürfte einen einfachen Grund haben: die Wahlen vom 22. Oktober.