Es gibt neue Informationen über den Täter von Mannheim.

Suleiman A. reiste im März 2013 nach Deutschland ein. Bereits 2014 wurde sein Asylantrag abgelehnt.

Demnach wurde A., der zunächst in Frankfurt am Main gemeldet war, neun Jahre lang nicht abgeschoben, ehe der Afghane 2017 eine Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft heiratete und mit ihr ein Kind bekam. Das reichte für eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

Wie eine Recherche des Welt-Journalisten Lennart Pfahler nun zeigt, veränderte sich der junge Mann zwischen 2020 und 2023 optisch deutlich. Er liess sich einen Vollbart wachsen. Zudem soll A. mehrfach in den letzten Jahren Videos des afghanischen Predigers Ahmad Zahir Aslamiyar hochgeladen haben. Aslamiyar war Kommandeur der Taliban und wurde im Kampf getötet. Islamistische Kreise sehen ihn als Märtyrer. In einem Video, das Suleiman A. von dem Taliban-Kommandanten hochgeladen hat, ruft dieser zum Kampf gegen den Westen auf.

Es lässt sich also festhalten:

1. Schnelle Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern retten leben. Hätte man Suleiman A. zeitnah nach seinem abgelehnten Asylgesuch nach Afghanistan zurückgeführt, könnte der Polizist Rouven L. noch leben.

2. Ein Land, das nicht in der Lage ist, abgelehnte Asylbewerber zeitnah oder überhaupt abzuschieben, müsste den weiteren Zuzug von Menschen, die sich nur schwer oder überhaupt nicht zurückführen lassen augenblicklich unterbinden.

3. Ein Verfassungsschutz und eine Politik, die sich nur einseitig auf den «Kampf gegen rechts» fokussieren, sind ein Sicherheitsrisiko für dieses Land und seine Bevölkerung. Dass Suleiman A. sich radikalisiert hatte oder vielleicht schon immer so dachte, liess sich anscheinend aus seinen Internetaktivitäten ableiten.

Zehn Jahre. Zehn Jahre konnte jemand in Deutschland leben, der eigentlich nie hätte hierbleiben dürfen. Das darf nicht sein.