Drei Jahre und acht Monate verbrachte Abdulbasi K. in einem deutschen Gefängnis. Eigentlich sollte der Afghane danach abgeschoben werden, doch daraus wird nichts. Da ein Abschiebeverbot nach Afghanistan besteht, bleibt der 24-Jährige bis auf -weiteres in Deutschland. So bestehe im Fall des Sexualstraftäters ein Abschiebeverbot nach Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, der besagt, dass ein Asylbewerber nicht abgeschoben werden darf, wenn dies gegen die Menschenrechtskonvention geht oder im Herkunftsland Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen. Gemäss diesem Paragrafen sei es unerheblich, was er hier in Deutschland getan habe, so ein Bamf--Sprecher. «Es kommt nur dar ...
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