In Zürich wurde kürzlich über die Verwendung des Gendersterns in amtlichen Publikationen abgestimmt. Dabei sagten knapp 57 Prozent der Stimmbürger nein zur Initiative «Tschüss Genderstern» – und gaben den Behörden damit Grünes Licht, das Inklusionszeichen weiterzuverwenden.

Dass aber selbst im rot-grünen Mikrokosmos der Zwingli-Stadt über 43 Prozent gegen das Sonderzeichen votierten, ist ein klares Zeichen; umso mehr, als die Initiative von einer Vertreterin der SVP (Kantonsrätin Susanne Brunner) initiiert worden war – und somit im linken Wählersegment die quasi natürliche Abwehrreaktion noch verschärfte.

In Bern kam der Regierungsrat nun zu einem anderen Entscheid: Er hält fest, dass Sonderzeichen wie Gendersterne oder Doppelpunkte in amtlichen Publikationen nicht erlaubt sind. Damit reagiert er auf eine Interpellation von Grossrat Adrian Spahr aus Lengnau. Der SVP-Politiker wollte vom Regierungsrat wissen, wie der Kanton Bern die Verwendung von solchen Sonderzeichen handhabe.

Die Antwort fällt nun deutsch und deutlich aus – ohne Sternchen und Doppelpunkte: Genderzeichen sind in den amtlichen Texten des Kantons nicht zulässig.

Die Kantonsregierung begründet den Entscheid damit, dass sich der Kanton in dieser Frage an der Haltung der Bundeskanzlei orientiere. Diese habe 2021 in einer Weisung festgelegt, «dass die Verwendung des Gendersterns und ähnlicher nichtamtlicher Schreibweisen in Texten des Bundes nicht zulässig» sei.

2023 sei ausserdem die dritte Auflage des «Leitfadens zum geschlechtergerechten Formulieren in deutschsprachigen Texten des Bundes» erschienen, in dem diese Position verankert sei.

Auch der Leitfaden des Bundes für die französische Sprache verbiete die Verwendung von Gender-Sonderzeichen in amtlichen Texten.

Damit ist in Bern der Fall klar – und in Zürich eigentlich ebenfalls. Oder mit anderen Worten: Das rot-grüne Refugium an der Limmat stellt sich über die landesweite Praxis und foutiert sich um national anerkannte Sprachregelungen.